Die Europäische Union (EU) will die Verwendung von F-Gasen, allgemein bekannt als fluorierte Gase, bis 2050 vollständig verbieten. Grundlage dafür ist die überarbeitete F-Gas-Verordnung, deren Einführung im Januar 2025 begann. F-Gase wurden lange Zeit in der Kältetechnik, Klimatechnik, in Dämmschäumen und in industriellen Anwendungen eingesetzt. Obwohl sie nur einen relativ geringen Anteil an den gesamten Treibhausgasemissionen ausmachen, ist ihr Treibhauspotenzial (GWP) um ein Vielfaches höher als das von Kohlendioxid. Aus diesem Grund arbeiten internationale Entscheidungsträger und die Industrie auf einen vollständigen Ausstieg aus der Verwendung von F-Gasen bis Mitte des 21. Jahrhunderts hin.
Zu den F-Gasen gehören teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFK) und Schwefelhexafluorid (SF₆). Obwohl sie die Ozonschicht nicht direkt schädigen wie ältere Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), zählen sie zu den stärksten klimaschädlichen Chemikalien überhaupt. SF₆ ist beispielsweise über einen Zeitraum von 100 Jahren mehr als 23.000 Mal klimaschädlicher als CO₂. Aufgrund ihrer Persistenz in der Atmosphäre können selbst kleine Lecks langfristige Auswirkungen auf die globale Erwärmung haben.
Die bestehende EU-Gesetzgebung von 2014 hat die Verwendung dieser Gase und Stoffe bereits deutlich eingeschränkt. Die neuen, überarbeiteten Vorschriften werden ihre Emissionen in die Atmosphäre jedoch weiter reduzieren und im Einklang mit dem Pariser Abkommen zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs beitragen.
Die überarbeitete F-Gas-Verordnung verbietet das Inverkehrbringen von Produkten und Geräten mit HFKW in mehreren Kategorien, für die ein Umstieg auf F-Gas-Alternativen als technologisch und wirtschaftlich machbar eingestuft wurde. Dies betrifft bestimmte Haushaltskühlschränke, Kältemaschinen, Schäume und Aerosole. Außerdem legt sie konkrete Termine für die vollständige Abschaffung der Verwendung von F-Gasen in Klimaanlagen, Wärmepumpen und Schaltanlagen fest.